SottoSopra - Wohnhaus

TuttiFrutti - Tagesstätte

Richtlinien der Kindertagesstätte TuttiFrutti

Um diese Richtlinien möglichst einfach und verständlich zu halten, haben wir im Text bewusst auf die männliche Form verzichtet.

 

1. Geltungsbereich

Die Kindertagesstätte (Kita) TuttiFrutti ist Teil einer privaten Stiftung, die seit August 2020 zum Betreuungsgutschein-System des Kantons Bern zugelassen ist.

 

 

2. Aufnahme

Es können Kinder ab drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt aufgenommen werden. Bei der Aufnahme eines Kindes wird ein befristeter Betreuungsvertrag für ein Schuljahr abgeschlossen. Auf den Beginn des jeweils nachfolgenden Schuljahres wird ein neuer, befristeter Betreuungs-vertrag abgeschlossen.

 

3. Subventionierte Plätze 

Der Betreuungstarif ist im separaten Tarifreglement der Kita festgeschrieben. Es wird eine Monatspauschale gemäss Betreuungspensum ausgerechnet und im Vertrag festgehalten. Bei der Rechnungstellung werden die von der Wohngemeinde verfügten Betreuungsgutscheine in Abzug gebracht.

 

Die Eintrittsgebühr für die Erstaufnahme eines Kindes beträgt CHF 200.00. Die Eintrittsgebühr für jede weitere Aufnahme eines Geschwisters beträgt CHF 100.00.

 

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Zahlungserinnerungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt.

 

4. Betreuungstarif

Betreuungsgutscheine können unter www.kibon.ch von allen Familien beantragt werden unter der Voraussetzung, dass die Wohngemeinde dem Betreuungsgutscheinsystem des Kantons angeschlossen ist. Das Gesuch wird von der Wohngemeinde geprüft und die Familie erhält einen einkommensabhängigen Betreuungsgutschein, der bei uns von der Monatsrechnung in Abzug gebracht wird. Der Gutschein vergünstigt auf diesem Weg die Betreuungskosten in der Kita. Auf unserer Homepage unter TuttiFrutti, Infos und Formulare, finden Sie den Flyer Informationen zum System Betreuungsgutscheine.

 

Weitergehende Informationen finden Sie auf: www.gef.be.ch (Register «Familien»).

 

5. Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Die Kita hat keine Betriebsferien und ist im Sommer durchgehend geöffnet.

 

Über Weihnachten und Neujahr, an den kantonalen Feiertagen, am Freitag nach Auffahrt sowie zusätzlich am Team-Tag im Herbst ist die Kita geschlossen. Das Datum des Team-Tages steht im Jahresplan, der den Eltern jeweils im November abgegeben wird. Ansonsten finden sich alle Angaben auf der Homepage.

  

6. Eingewöhnungszeit

Die Eingewöhnungszeit startet am Anfang des Eintrittsmonates oder nach spezieller Absprache mit den Eltern und wird mit der Gruppenleiterin frühzeitig besprochen und den gegenseitigen Bedürfnissen angepasst. Die Eingewöhnung verläuft meist über eine Zeitspanne von zwei Wochen und wird stundenweise (teils in Anwesenheit eines Elternteils) stattfinden.

 

7. Empfangszeiten

Morgens von 06:30 Uhr bis 09.00 Uhr und nachmittags von 13:30 bis 14:00 Uhr.


Das Frühstück wird zwischen 07:30 Uhr und 08.00 Uhr eingenommen.

Die maximale Betreuungszeit pro Tag beträgt 10 Stunden.

 

8. Abholzeiten

Mittags von 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr und abends von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Mit den Eltern werden verbindliche Bring- und Abholzeiten vereinbart.

 

Die Kinder werden ohne vorgängige Abmachung zwischen den Eltern und der Gruppenleitung keinen Drittpersonen übergeben. Die Gruppenleiterin muss informiert sein, wer das Kind abholt. Ausnahmeregelungen können mit dem Kita-Team besprochen werden.

 

Auf dem Stiftungsgelände gilt Fahrverbot.

 

9. Absenzen / Entschuldigungen

Bei Abwesenheit der Kinder werden die Eltern gebeten, die Kita bis spätestens am Vortag zu informieren. Bei Krankheit oder Unvorhergesehenem erwarten wir eine telefonische Abmeldung bis 08:30 Uhr desselben Tages. Ferien sind spätestens im Januar, bei späterem Neueintritt sofort bekannt zu geben. Die Ferienangaben sind verbindlich. Mindestens drei Wochen Ferienabwesenheit pro Schuljahr sind für jedes Kind obligatorisch.

 

10. Krankheit / Unfall

Kranke Kinder können nicht in der Kita gepflegt werden, da die entsprechende Infrastruktur und das Personal fehlen. Es ist in der Verantwortung der Eltern, den Arzt beizuziehen. Die Eltern sind verpflichtet, auch nach der Genesung des Kindes, die Betreuenden über durchgemachte Krankheiten und Unwohlsein des Kindes zu informieren. Bei Wiedereintritt des Kindes in die Kita wird empfohlen, dass es 24 Stunden fieberfrei und wieder fit für den oft sehr lebendigen Kita-Alltag ist.

 

Bei ansteckenden Krankheiten, wie auch bei Läusebefall, bleiben die Kinder so lange zu Hause, bis keine Ansteckungs- beziehungsweise Übertragungsgefahr mehr besteht.

 

Bei plötzlich auftretendem Unwohlsein des Kindes während des Kita-Aufenthaltes werden die Eltern benachrichtigt, damit sie ihr Kind abholen, wenn sich das Unwohlsein im Verlaufe des Tages verschlimmert.

 

Bei Unfällen, welche rasches Beiziehen eines Arztes oder die Einweisung ins Spital verlangen, hat die Kita-Leitung die Kompetenz, nach bestem Wissen und Gewissen sofort zu handeln, ohne vorher die Eltern zu benachrichtigen. Diese werden jedoch so schnell als möglich informiert.

 

11. Verpflegung nach dem Label «Fourchette verte | Ama terra»

Früchte, Tee und Wasser stehen jederzeit zur Verfügung. Das Mittagessen wird kindergerecht in der internen Küche frisch zubereitet. Süssigkeiten dürfen den Kindern nicht mitgegeben werden. Für Säuglinge gelten individuelle Abmachungen mit den Eltern. Die Eltern informieren uns über die Essgewohnheiten ihrer Kinder (Allergien, Unverträglichkeiten, vegetarische Kost und so weiter).

 

12. Versicherung und Haftung

Die Eltern sind verpflichtet, für ihr Kind eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Kita haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Kleider. Für mitgebrachte Spielsachen tragen die Eltern die Verantwortung. Die Kleider und Schuhe der Kinder sind mit dem Namen anzuschreiben. Für Reservekleider, Nuggi und Kuscheltiere steht jedem Kind ein Körbchen in der Garderobe zur Verfügung.

 

13. Mitarbeit der Eltern

Das Kind wird in der Gruppe persönlich empfangen. Bei der Übergabe sind wir auf Informationen, die das Kind betreffen, angewiesen. Die Eltern nehmen ihr Kind ausserhalb des Gruppenraumes in Empfang, damit allen Beteiligten klar ist, dass die Eltern die Verantwortung für ihr Kind übernommen haben. Die Türgespräche mit der Betreuerin sollten sich auf die nötigsten Informationen beschränken. Zu persönlichen Elterngesprächen sind wir gerne bereit. Die Eltern werden gebeten, das Fach des Kindes regelmässig auf Informationen der Kita zu prüfen und Mitteilungen an der Informationswand zu beachten. Ebenso bitten wir die Eltern, Zahlungsfristen und Abgabetermine für Formulare einzuhalten. Kinderwagen und Trottinette können im Keller deponiert werden. Für Velos und Anhänger ist der überdachte Veloparkplatz vorgesehen.

 

14. Kündigung

Der befristete Betreuungsvertrag muss nicht gekündigt werden, er endet automatisch am 31. Juli. Bleibt das Kind ein weiteres Jahr in der Kita wird ein neuer befristeter Betreuungsvertrag ausgestellt.

 

Eine vorzeitige Kündigung kann nur bei Vorliegen triftiger Gründe und unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigunsfrist auf das Ende eines Monates aufgelöst werden. Die triftigen Gründe sind im Betreuungsvertrag aufgeführt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und muss uns auf dem Postweg zugestellt werden. Es gilt das Zustellungsdatum beim Empfänger, nicht der Poststempel.

 

15. Ansprechpersonen

Die Gruppenleiterin oder die ausgebildeten Fachpersonen sind zuständig für die Fragen im Alltag betreffend Gruppenleben und Organisation auf der Gruppe. Die Geschäftsführerin ist zuständig für Änderungen in der Vereinbarung, für die Klärung von offenen Fragen oder bei Unzufriedenheit.

 

Je nach Stand der Ausbildung kann der Informationsaustausch zwischen Eltern und Betreuerinnen an die FABE K-Lernenden delegiert werden.

 

16. Inkrafttreten

Die Richtlinien wurden den neuen Gegebenheiten angepasst und ersetzen diejenigen vom 21. August 2019. Sie treten gemäss Beschluss des Stiftungsrats vom 16. Dezember 2020 rückwirkend per 01. August 2020 in Kraft.

 

Richtlinien vom 01.08.2020 (pdf)

 

Eingewöhnungskonzept vom 09.08.2019 (pdf)

 

Pädagogisches Konzept vom 26.08.2015 (pdf)

 

Waldkonzept vom 19.08.2020(pdf)